Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Wo liegen die Grenzen der Leistungsfähigkeit?

Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt ist extrem streng. Dennoch darf der Staat dem Vater nicht alles wegnehmen. Er muss einen sogenannten „Eigenbedarf“ behalten dürfen – den Selbstbehalt.

Die harten Fakten & Gesetzesgrundlage

Der Selbstbehalt ist in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Man unterscheidet zwischen dem notwendigen Selbstbehalt (gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern) und dem angemessenen Selbstbehalt (gegenüber volljährigen Kindern oder Ehegatten).

Für das Jahr 2026 gelten beim notwendigen Selbstbehalt folgende Richtwerte:

  • Für Erwerbstätige: 1.510 €
  • Für Nichteingestellte/Arbeitslose: 1.250 €

Wichtig (Mangelfall): Reicht das Einkommen des Vaters nach Abzug seines Selbstbehalts nicht aus, um den Mindestunterhalt aller Kinder zu decken, liegt ein Mangelfall vor. Das vorhandene Geld wird dann prozentual auf die Kinder aufgeteilt.

Aber (Gesteigerte Erwerbsobliegenheit): Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Vater eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB). Er muss alles tun, um den Unterhalt zu verdienen – inklusive Überstunden, Jobwechsel oder der Aufnahme eines Nebenjobs. Tut er das nicht, kann ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden!

Deine Schritt-für-Schritt-Roadmap

  1. Wohnkosten prüfen: Im Selbstbehalt (Erwerbstätige: 1.510 €) ist eine Warmmiete von pauschal 580 € enthalten. Ist die tatsächliche Miete des Vaters nachweislich geringer (z. B. weil er mietfrei wohnt oder eine neue Partnerin die Miete teilt), kann sein Selbstbehalt vom Gericht herabgesetzt werden. Dadurch wird mehr Einkommen für den Kindesunterhalt frei.
  2. Nebeneinkünfte aufdecken: Prüfe, ob er Schwarzarbeit leistet oder steuerfreie Zuschläge (Nachtschichten) erhält. Diese müssen zur Berechnung herangezogen werden.
  3. Fiktives Einkommen einfordern: Wenn er mutwillig kündigt oder seine Stunden reduziert, fordere über deinen Anwalt die Anrechnung des Einkommens, das er erzielen könnte.

⚠️ Achtung-Box: Die fatalsten Fehler

  • Fehler: Der Vater behauptet einfach schriftlich: „Ich verdiene nur 1.600 Euro netto, nach Abzug meines Selbstbehalts kann ich nur 90 Euro zahlen“ – und du nimmst das so hin.
  • Die Folge: Du verlierst Geld. Der Vater muss seine Leistungsunfähigkeit lückenlos beweisen und nachweisen, dass er sich intensiv um Mehrarbeit bemüht hat (mindestens 20–30 Bewerbungen pro Monat).
  • Richtige Reaktion: Glaube keinem Gejammer. Verlange den strikten Nachweis seiner Erwerbsbemühungen, wenn er den Mindestunterhalt unterschreitet.

Bisher haben wir nur über das Geld für dein Kind gesprochen. Doch was ist mit dir selbst? Nach einer Trennung bricht oft auch dein eigenes Einkommen ein – hier kommt der Ehegattenunterhalt ins Spiel.

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